Der Ausbildungsvertrag – das Wichtigste im Überblick

Ausbildungsdauer, Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist - alles Wichtige rund um die Ausbildung Ihres Kindes wird im Ausbildungsvertrag geregelt.

Der Ausbildungsvertrag wird vor Beginn der Ausbildung schriftlich abgeschlossen und muss von Ihrem Kind sowie dem Unternehmen unterschrieben werden. Wenn Ihr Kind noch minderjährig ist, ist Ihre Unterschrift ebenfalls gefragt.

Der Ausbildungsbetrieb schickt den Vertrag nach der Unterzeichnung an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, die ihn prüft. Dadurch wird sichergestellt, dass der Betrieb für die Ausbildung geeignet ist.

Das gehört in den Ausbildungsvertrag

Lesen Sie sich den Ausbildungsvertrag sorgfältig durch, bevor Ihr Kind diesen unterschreibt. Folgende Angaben muss der Vertrag enthalten:

  • Ziel der Berufsausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Länge der Probezeit
  • Ausbildungsvergütung
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Ort, an dem die Ausbildung stattfinden wird
  • Informationen zur Kündigung
  • Tarifverträge, die bei der Ausbildung zu berücksichtigen sind

 

Ziel der Berufsausbildung

Im Ausbildungsvertrag wird bereits festgelegt, welche Fähigkeiten Ihr Kind während der Ausbildung erlernen soll. Der Ausbilder erstellt einen Ausbildungsplan (Anlage des Vertrags), in dem steht, was wann und wo vermittelt wird.

Beginn und Dauer der Ausbildung

Ausbildungen beginnen in der Regel am 01. September und dauern 3 bis 3 ½ Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Kind die Ausbildung verkürzen. Dies kann bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt werden.

Probezeit: 1 bis 4 Monate

Die Probezeit dauert mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen. In dieser Zeit kann Ihr Kind die Ausbildung ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen – das Gleiche gilt für den Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung unterscheidet sich je nach Ausbildung, sie liegt meist zwischen 400 und 800 Euro im ersten Ausbildungsjahr. In der Metall- und Elektro-Industrie liegt der Verdienst sogar über dem Durchschnitt. Wie hoch das genaue Ausbildungsgehalt in der Metall- und Elektro-Industrie und anderen Branchen ist, erfahren Sie auf ausbildung-me.de.

So lange darf Ihr Kind arbeiten

Jugendliche fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie dürfen bis zu acht Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich arbeiten, Minderjährige nur 40 Stunden / Woche. Die Schulzeit wird auf die Ausbildungszeit angerechnet.  Der Jahresurlaub beträgt für Jugendliche 25 bis 30 Werktage, je nachdem, wie alt sie sind:

  • unter 16-Jährige erhalten 30 Werktage
  • unter 17-Jährige erhalten 27 Werktage
  • unter 18-Jährige erhalten 25 Werktage
  • über 18-Jährige erhalten mind. 24 Werktage

Achtung: Ist der Urlaub in Werktagen angegeben, benötigt Ihr Kind für eine Woche Urlaub 6 Urlaubstage (auch wenn nur 5 Tage die Woche gearbeitet wird!). Ist der Urlaub in Arbeitstagen angegeben, sind für eine Woche Urlaub nur 5 Urlaubstage nötig.

Kündigung

Während der Probezeit kann Ihr Kind oder das Unternehmen die Ausbildung jederzeit kündigen. Danach kann Ihr Kind die Ausbildung mit einer Frist von vier Wochen kündigen – schriftlich und unter Angabe eines Kündigungsgrundes.