Diese Rechte hat Ihr Kind

© Alexander Raths / Fotolia.com
Allgemeine Vergütung
Ihr Kind hat das Recht auf eine monatliche Vergütung. Dies gilt auch für die Zeit, in der es in der Berufsschule ist oder an Weiterbildungen innerhalb der Ausbildung teilnimmt. Wie hoch genau die Vergütung ist, wird im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Arbeiten nur für das Ausbildungsziel
Auch das Ausbildungsziel wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Ihr Kind hat das Recht, Aufgaben, die nichts mit diesem Ausbildungsziel zu tun haben, abzulehnen. Verboten sind auch Arbeiten, die die körperlichen Kräfte Ihres Kindes übersteigen.
Kostenlose Ausbildungsmittel
Das Unternehmen, in dem Ihr Kind arbeitet, muss die für die Arbeit nötigen Materialien und Werkzeuge kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehört auch eine Sicherheitsausrüstung für Ihr Kind, falls es während der Arbeit gefährlich wird.
Besondere Kündigungsmöglichkeit und Anspruch auf ein Zeugnis
Als Auszubildende(r) kann Ihr Kind die Ausbildung jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Nach der Ausbildung hat Ihr Kind Anspruch auf ein einfaches Ausbildungszeugnis! Es hat aber auch das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis, im dem Angaben über sein Verhalten und seine Leistungen im Betrieb aufgelistet sind.Diese Pflichten hat Ihr Kind
Lernpflicht und Freistellungspflicht
Die wichtigste Pflicht in der Ausbildung ist die Lernpflicht. Das bedeutet, dass Ihr Kind sich anstrengt und versucht, den ausgewählten Beruf zu erlernen. Für den Besuch der Berufsschule wird Ihr Kind vom Unternehmen freigestellt. Damit gehört es auch zu seinen Pflichten, die Berufsschule in dieser Zeit wirklich zu besuchen. Das Berufsschulzeugnis muss es übrigens nicht nur Ihnen, sondern auch seinem Ausbilder vorlegen.
Sorgfalts- und Bewahrungspflicht
Ihr Kind hat die Pflicht, die ihm aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. Zudem ist es dazu verpflichtet, mit den Geräten oder Werkzeugen des Ausbildungsunternehmens sorgsam umzugehen.
Krankheitsmeldung
Ihr Kind hat die Pflicht, sich bei Krankheit sofort bei seinem Ausbilder abzumelden und eine ärztliche Bescheinigung einzureichen, falls es länger als drei Tage krank ist.
Pflicht zur Verschwiegenheit
Alles, was Ihr Kind im Ausbildungsbetrieb erfährt, ist Betriebsgeheimnis! Ihr Kind muss dies also für sich behalten – gerade gegenüber Unternehmen derselben Branche.