Diese Rechte hat Ihr Kind

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Allgemeine Vergütung
Ihr Kind hat das Recht auf eine monatliche Vergütung. Dies gilt auch für die Zeit, in der es in der Berufsschule ist oder an Weiterbildungen innerhalb der Ausbildung teilnimmt. Wie hoch genau die Vergütung ist, wird im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Arbeiten nur für das Ausbildungsziel
Auch das Ausbildungsziel wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Ihr Kind hat das Recht, Aufgaben, die nichts mit diesem Ausbildungsziel zu tun haben, abzulehnen. Verboten sind auch Arbeiten, die die körperlichen Kräfte Ihres Kindes übersteigen.
Kostenlose Ausbildungsmittel
Das Unternehmen, in dem Ihr Kind arbeitet, muss die für die Arbeit nötigen Materialien und Werkzeuge kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehört auch eine Sicherheitsausrüstung für Ihr Kind, falls es während der Arbeit gefährlich wird.
Besondere Kündigungsmöglichkeit und Anspruch auf ein Zeugnis
Als Auszubildende(r) kann Ihr Kind die Ausbildung jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Nach der Ausbildung hat Ihr Kind Anspruch auf ein einfaches Ausbildungszeugnis! Es hat aber auch das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis, im dem Angaben über sein Verhalten und seine Leistungen im Betrieb aufgelistet sind.