Finanzierung der Ausbildung

Auch mit einem guten Azubi-Gehalt kann das Geld einmal knapp werden. Zum Glück gibt es einige finanzielle Hilfen, auf die Ihr Kind während der Ausbildung zurückgreifen kann.

Kindergeld

Bis zu seinem 25. Geburtstag steht Ihnen für Ihr Kind Kindergeld zu - unabhängig von Ihrem Einkommen. Für die ersten zwei Kinder erhalten Sie jeweils 219 Euro monatlich, für ein drittes Kind 225 Euro monatlich und für jedes weitere Kind 250 Euro monatlich (Stand Feb. 2022).

SIe erhalten Kindergeld, wenn Ihr Kind unter 18 Jahren alt ist, wenn es sich in einer Ausbildung befindet und nicht älter als 25 Jahre ist und wenn ihr Kind arbeitslos und jünger als 21 Jahre ist. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgeht. Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet.

Weitere Informationen zum Kindergeld erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie auf dem Familienportal.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ihr Kind kann Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • Ihr Kind nimmt an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil und bereitet sich unter Umständen währenddessen auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vor.
  • Ihr Kind macht eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von den Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben.
  • Ihr Kind macht eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem ist es über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebt mit seiner Partnerin oder seinem Partner zusammen.
  • Ihr Kind macht eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Es hat mindestens ein Kind und lebt nicht in der Wohnung deiner Eltern.
  • Ihr Kind ist in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA).

Die Höhe der BAB hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Ausbildungsvergütung Ihres Kindes und von der Höhe Ihres Einkommens. Die genaue Höhe können Sie im BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit errechnen.

Den Antrag auf BAB stellen Sie bei der Agentur für Arbeit in der Stadt, in der Ihr Kind seinen Wohnsitz hat.

Tipp: Stellen Sie den Antrag frühzeitig, denn der Anspruch auf BAB gilt erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht!

Wohngeldzuschuss

Falls die Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, kann Ihr Kind einen Mietschuss für die eigene Wohnung beantragen. Voraussetzung für den Wohngeldzuschuss ist, dass Ihr Kind über 18 Jahre alt ist und nicht mehr zu Hause wohnt. Den Antrag für den Wohngeldzuschuss muss Ihr Kind bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich die Wohnung befindet. Hier finden Sie einen Wohngeldrechner.

Unterhaltspflicht der Eltern

Als Eltern sind Sie Ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn Ihr Kind keine Berufsausbildungsbeihilfe bekommt, weil Sie zu viel verdienen.

Nebenjob

Ihr Kind kann sich auch noch einen Nebenjob suchen – darunter sollte aber auf keinen Fall die Ausbildung leiden! Zudem muss es seinen Ausbilder darüber informieren.

Außerdem wichtig: Mit einem Nebenjob steigt auch das Einkommen – und damit verlieren Sie bzw. Ihr Kind mitunter den Anspruch auf Kindergeld, Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe.  Am besten eignet sich ein 400-Euro-Job, denn der Verdienst daraus wird nicht auf die Berufsausbildungsbeihilfe angerechnet.