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Kindergeld
Bis zu seinem 25. Geburtstag steht Ihnen Kindergeld für Ihr Kind zu. Für die ersten zwei Kinder erhalten Sie jeweils 184 Euro, für ein drittes Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro.
Hier finden Sie ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kindergeld.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wenn Ihr Kind nicht mehr bei Ihnen wohnt, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, kann es für seine Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Dies ist eine Förderung der Agentur für Arbeit. Dazu muss Folgendes zutreffen:
- Es ist die erste Ausbildung
- Es ist eine staatlich anerkannte Ausbildung
Die Höhe der BAB hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Ausbildungsvergütung Ihres Kindes und von der Höhe Ihres Einkommens. Die genaue Höhe können Sie im BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit errechnen.
Den Antrag auf BAB stellen Sie bei der Agentur für Arbeit in der Stadt, in der Ihr Kind seinen Wohnsitz hat.
Tipp: Stellen Sie den Antrag frühzeitig, denn der Anspruch auf BAB gilt erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht!
Wohngeldzuschuss
Falls die Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, kann Ihr Kind einen Mietschuss für die eigene Wohnung beantragen. Voraussetzung für den Wohngeldzuschuss ist, dass Ihr Kind über 18 Jahre alt ist und nicht mehr zu Hause wohnt. Den Antrag für den Wohngeldzuschuss muss Ihr Kind bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich die Wohnung befindet.
Unterhaltspflicht der Eltern
Als Eltern sind Sie Ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn Ihr Kind keine Berufsausbildungsbeihilfe bekommt, weil Sie zu viel verdienen.
Nebenjob
Ihr Kind kann sich auch noch einen Nebenjob suchen – darunter sollte aber auf keinen Fall die Ausbildung leiden! Zudem muss es seinen Ausbilder darüber informieren.
Außerdem wichtig: Mit einem Nebenjob steigt auch das Einkommen – und damit verlieren Sie bzw. Ihr Kind mitunter den Anspruch auf Kindergeld, Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe. Am besten eignet sich ein 400-Euro-Job, denn der Verdienst daraus wird nicht auf die Berufsausbildungsbeihilfe angerechnet.